Offener Brief: Rettet die Mutter-/Vater-Kind-Kuren!
Helmut Gels, der Präsident und Daniela-Florina Udrea, die Landesgeschäftsführerin des DRK Landesverbandes Oldenburg e.V. appellieren in einem offenen Brief an das Gesundheitsministerium und das Familienministerium Corona-Rettungsschirm für Vorsorgeeinrichtungen für Mütter/Väter und Kinder mit Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V bis zum 31.03.2021 zu verlängern.
Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Giffey,
wir begrüßen nachdrücklich, dass die Schutzschirmregelungen für Einrichtungen nach § 150 SGB XI vom 30. September bis zum 31. Dezember verlängert werden. Wir mussten aber leider feststellen, dass die Vorsorgeeinrichtungen für Mütter/Väter und Kinder, die gemäß Versorgungsverträgen nach § 111a SGB V Leistungen anbieten, nicht berücksichtigt worden sind.
Bundesweit haben die vom Müttergenesungswerk anerkannten medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationskliniken und die in anderen Trägerschaften betriebenen Kliniken ihre Arbeit nach dem Corona-Lockdown wiederaufgenommen, so auch unser DRK Nordsee-Kurzentrum Schillig und unsere DRK Villa Kunterbunt Wangerooge. Diese Wiedereröffnung war für Mütter, Väter und ihre Kinder sowie für pflegende Angehörige, die in dieser Zeit hohen familiären Belastungen ausgesetzt waren und noch immer sind, dringend erforderlich. Der Bedarf ist größer denn je.
Ansprechpartnerin
Ramona Kuhnke-Didschun Assistenz | Präsidium und Vorstand Tel.: 0441 92179-12Fax: 0441 92179-612
Mail: ramona.kuhnke@lv-oldenburg.drk.de
Allerdings ist eine Vollauslastung – und damit ein wirtschaftlicher Betrieb der Einrichtungen – unter den vor Ort geltenden Abstands- und Hygieneanforderungen in den Kliniken aus verschiedenen Gründen nicht möglich:
- Kliniken müssen in der Regel Appartements für Quarantäne freihalten.
- Aufgrund von Krankheitssymptomen oder erforderlichen Quarantänezeiten müssen Anreisen kurzfristig abgesagt werden.
- Aus Sorge vor Erkrankung verschieben Patientinnen und Patienten ihre Maßnahme ins kommende Jahr.
- Bei auftretenden Symptomen müssen wir die Kosten für die Covid-19-Tests in den Einrichtungen übernehmen.
- Kurzfristige Anreisen sind nur bedingt möglich, weil vor der Anreise ein Gesundheitsscreening erfolgt.
- Mütter und Väter mit schulpflichtigen Kindern führen ihre Maßnahmen momentan nicht durch, da sie ihre Kinder in der aktuellen Lage nicht aus der Schule nehmen wollen, nachdem im April, Mai und Juni bereits viel Unterricht ausgefallen ist.
- Für die Aufrechterhaltung des Therapieangebots unter Corona-Bedingungen fehlen uns Räumlichkeiten. In den wärmeren Sommermonaten ließ sich das dadurch kompensieren, dass einige Therapieangebote nach draußen verlegt werden konnten. Jetzt zum Herbst und Winter ist das nicht mehr möglich. Um die gleichen Therapien mehrfach anzubieten fehlt uns zusätzlich das nötige Fachpersonal und am Ende auch die Zeit – ein Tag hat nur 24 Stunden.
Außerdem haben wir in den Kliniken trotz geringerer Belegung im Vergleich zu den Vorjahren einen immens höheren Arbeitsaufwand. Wir können im besten Fall knapp 70% der Appartements belegen, müssen aber 100% des Personals einsetzen. Nur so können wir alle Hygieneregeln umsetzen und gleichzeitig das qualitativ hohe Niveau unseres Therapieangebots aufrechterhalten. Der höhere Arbeitsaufwand entsteht konkret durch vermehrte Desinfektion, eine veränderte Essensausgabe, das Durchführen der Therapieangebote in kleineren Gruppen (wodurch Therapien dann teils mehrfach angeboten werden müssen) sowie die veränderte Kinderbetreuung.
Das alles hat zur Folge, dass es in vielen Kliniken, trotz des noch bestehenden Rettungsschirms bis zum 30.09.2020, nach wie vor zu deutlichen Einnahmeausfällen kommt.
Der gegenwärtige Anstieg der Infektionszahlen zeigt, dass die Krise noch nicht vorbei ist. Es ist schon deutlich wahrzunehmen, dass das Infektionsgeschehen wieder zunimmt und dass die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter und Väter davon betroffen sind.
Die Verlängerung des Schutzschirms ist deshalb absolut erforderlich. Die jetzt dringend benötigten stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehöre sind eine wichtige Grundlage für die gesundheitliche Unterstützung. Dieses Angebot muss auch langfristig erhalten bleiben.
Wir bitten deshalb, dass auch die in § 111d Absatz 8 SGB V getroffene Regelung umgesetzt wird und dass das Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Frist für die Ausgleichszahlungen vom 30.9.2020 um sechs Monate auf den 31.3.2021 verlängert.
Der noch nicht umgesetzte Plan der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), eine befristete Mehrvergütung vorzunehmen, ist eine gute und wichtige Geste, aber es stellt keine Kompensation für den bald fehlenden Rettungsschirm dar. Wir sind auf die Verlängerung des Rettungsschirms angewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Gels | Präsident Daniela-Florina Udrea | Landesgeschäftsführerin