DRK-Landesverband Oldenburg e.V. begrüßt Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite
Das Deutsche Rote Kreuz stellt zahlreiche Hilfsmaßnahmen zur Versorgung der Menschen in der Ukraine und der Menschen auf der Flucht bereit. Ehrenamtliche Einsatzkräfte des DRK-Landesverbandes Oldenburg e.V. sind seit Anfang März in der Betreuung und Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge in zentralen Notunterkünften in Berlin und hier vor Ort in den zehn DRK-Kreisverbänden im Einsatz. „Wir stellen uns auf einen längerfristigen Einsatz unserer ehrenamtlichen Rotkreuzkräfte ein, der auf Dauer allerdings nur mit einer beruflichen Freistellung durch den Arbeitgeber umsetzbar ist“, erklärt Helmut Gels, Präsident des DRK-Landesverbandes Oldenburg e.V. „Mit der Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite hat die Landesregierung die dafür dringend notwendige rechtliche Grundlage geschaffen und die Einsatzfähigkeit unserer DRK-Kräfte sichergestellt“, so Gels.
Ehrenamtliche Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen haben nun einen rechtlichen Anspruch auf Freistellung gegenüber ihren Arbeitgebern, und die Arbeitgeber können die entstehenden Lohnkosten geltend machen. Bisher war die Aufnahme einer entsprechenden Freistellungsregelung in das Niedersächsische Katastrophenschutz-gesetz trotz jahrelanger Forderung durch die Hilfsorganisationen nicht erfolgt. Die aktuelle Freistellungsregelung gilt bis zum 15. Juli 2022. Bis dahin muss die Novellierung des Gesetzes erfolgt und eine Gleichstellung mit Helferinnen und Helfern der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks (THW) geschaffen sein.
Der bewaffnete Konflikt in der Ukraine hat in Europa die größte humanitäre Katastrophe seit Ende des II. Weltkrieges ausgelöst. Derzeit sind etwa 180 ehrenamtliche Einsatzkräfte in den oldenburgischen Rotkreuzverbänden aktiv und unterstützen unermüdlich und mit großem Engagement die Städte und Gemeinden bei der Errichtung von Notunterkünften, bei der Verpflegung und in der sozialen Betreuung der ankommenden Menschen sowie bei der Sortierung und Ausgabe von Privatspenden an Geflüchtete.
„Wir freuen uns sehr über die Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite. Gleichzeitig möchten und müssen wir aber wiederholt auf die Finanzierung des Katastrophenschutzes aufmerksam machen. Diese muss den sich verändernden und wachsenden Anforderungen angepasst werden“, erklärt Daniela-Florina Udrea, Landesgeschäftsführerin des DRK- Landesverbandes Oldenburg e.V..
Wir stehen im Bevölkerungsschutz vor gewaltigen Herausforderungen, beispielsweise durch Extremwettereignisse, neue pandemische Szenarien oder Cybergefahren. Diese erfordern eine ganzheitlich ausgerichtete Stärkung der Einsatzfähigkeit des niedersächsischen Katastrophenschutzes, zu der personelle, materielle und strukturelle Maßnahmen gehören. Finanzierung von Ausbildungsbedarfe im Katastrophenschutz, Stärkung des Ehrenamtes durch Nachwuchsförderung und Ehrenamtskoordination, Erhöhung der Fördertöpfe für Fahrzeuge und Sicherstellung der Refinanzierung der Vorhaltekosten für Landeseinheiten, die bei den Hilfsorganisationen stationiert sind und von ihnen einsatzbereit gehalten werden, sind nur ein paar Beispiele einer ganzheitlich ausgerichteten Einsatzfähigkeit des niedersächsischen Katastrophenschutzes.
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