Offener Brief: Rettungsschirm für Vorsorgeeinrichtungen für Mutter, Vater und Kind muss verlängert werden!
Mit einem zweiten offenen Brief ruft sich der DRK Landesverband Oldenburg e.V. als Träger zweier Vorsorgeeinrichtungen heute noch einmal in Erinnerung, und weist auf den Bedarf und die Dringlichkeit der Verlängerung des Rettungsschirms für Vorsorgeeinrichtungen für Mütter/Väter und Kinder nach § 111d SGB V hin.
Oldenburg, den 30. September 2020
Verlängerung des Rettungsschirms
nach § 111d SGB V
Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister Spahn,
sehr geehrte Frau Bundesfamilienministerin Giffey,
wir möchten uns mit heutigem Schreiben noch einmal in Erinnerung rufen und auf den Bedarf und die Dringlichkeit der Verlängerung des Rettungsschirms für Vorsorgeeinrichtungen für Mütter/Väter und Kinder nach § 111d SGB V hinweisen.
Kein wirtschaftlicher Betrieb möglich
Als Träger der beiden Vorsorgeeinrichtungen „DRK Nordsee-Kurzentrum Schillig“ und „DRK Villa Kunterbunt Wangerooge“ sind wir von den Auswirkungen, die die geringeren Auslastungsquoten immer noch mit sich bringen, unmittelbar betroffen. Eine gewünschte Vollauslastung – ergo ein wirtschaftlicher Betrieb der Einrichtungen – ist aufgrund der vielfältig geltenden Abstands- und Hygiene-regelungen, die in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern vor Ort umgesetzt werden, aus folgenden Gründen weiterhin nicht realisierbar:
· ein Teil der Appartements muss für Quarantäne freigehalten werden
· aufgrund von Krankheitssymptomen oder erforderlichen Quarantänezeiten werden Anreisen kurzfristig abgesagt
· aus Sorge vor Erkrankung verschieben Patientinnen und Patienten ihre Maßnahme ins kommende Jahr
· bei auftretenden Symptomen müssen wir die Kosten für die COVID19-Tests in den Einrichtungen übernehmen
· kurzfristige Anreisen sind nur bedingt möglich, weil vor der Anreise ein Gesundheitsscreening erfolgen muss
· Mütter und Väter mit schulpflichtigen Kindern führen ihre Maßnahmen momentan nicht durch, da sie ihre Kinder in der aktuellen Lage nicht aus der Schule nehmen wollen, nachdem im April, Mai und Juni bereits viel Unterricht ausgefallen ist.
· Für die Aufrechterhaltung des Therapieangebots unter Corona-Bedingungen fehlen uns Räumlichkeiten. In den wärmeren Sommermonaten ließ sich das dadurch kompensieren, dass einige Therapieangebote nach draußen verlegt werden konnten. Jetzt zum Herbst und Winter ist das nicht mehr möglich. Wir versuchen daher, mit vorhandenem Fachpersonal die gleichen Therapien in Kleingruppen mehrfach anzubieten.
Reduzierte Belegung bei 120% Arbeitsaufwand
Außerdem haben wir in den Kliniken trotz geringerer Belegung im Vergleich zu den Vorjahren einen immens höheren Arbeitsaufwand. Wir können im besten Fall knapp 70% der Appartements belegen, müssen aber 100% des Personals einsetzen. Nur so können wir alle Abstands- und Hygieneregeln umsetzen und gleichzeitig das qualitativ hohe Niveau unseres Therapieangebots aufrechterhalten. Der höhere Arbeitsaufwand entsteht konkret durch vermehrte Desinfektion, eine veränderte Essensausgabe, das Durchführen der Therapieangebote in kleineren Gruppen (wodurch Therapien dann teils mehrfach angeboten werden müssen) sowie die ebenfalls veränderte Kinderbetreuung.
Die Ausfälle können wir nicht selbst kompensieren
Der gegenwärtige Anstieg der Infektionszahlen zeigt, dass die Krise noch nicht vorbei ist. Es ist schon deutlich wahrzunehmen, dass das Infektionsgeschehen wieder zunimmt und dass die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter und Väter davon betroffen sind.
Trotz des - bis zum heutigen Datum - bestehenden Rettungsschirms kommt es nach wie vor zu deutlichen Einnahmeausfällen, die von uns als gemeinnützige Organisation nicht selbst kompensiert werden können. Für unsere beiden und viele weitere Kliniken ist die Situation damit ganz unmittelbar existenzbedrohend. Die im Gesetz bereits angelegte Verlängerung des Rettungsschirms ist deshalb zwingend erforderlich.
Gesunde Familien sind systemrelevant
Der Bedarf und die Nachfrage nach Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen steigt, denn die Corona-Zeit hat Familien mit Kindern einiges abverlangt. Dieses Angebot muss gerade jetzt und auch weiterhin erhalten bleiben, um die Gesundheit von Müttern, Vätern und Kindern zu unterstützen. Wie wichtig gut funktionierende Familien für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, und dass sie systemrelevant sind, hat die Corona-Pandemie gezeigt.
Wir bitten deshalb mit Nachdruck, dass auch die in § 111d Absatz 8 SGB V getroffene Regelung umgesetzt wird und dass das Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Frist für die Ausgleichszahlungen vom 30.9.2020 um sechs Monate auf den 31.3.2021 verlängert.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Gels Daniela-Florina Udrea
Präsident Landesgeschäftsführerin
fotos: acweller