Offener Brief: Mutter/Vater-Kind Kureinrichtungen sind systemrelevant!
Der DRK Landesverband Oldenburg fordert gemeinsam mit dem Müttergenesungswerk, dass die in § 111d Absatz 8 SGB V getroffene Regelung umgesetzt und die Frist für die Ausgleichszahlungen rückwirkend, vom 30.9.2020 um sechs Monate auf den 31.3.2021 verlängert wird. Gleichzeitig muss schon jetzt an einer tragfähigen, ergänzenden Lösung gearbeitet werden. Der Rettungsschirm hat geholfen die Einnahmeausfälle der Mutter-/Vater-Kind-Kliniken teilweise zu kompensieren, dennoch bleiben in vielen Kliniken nicht gedeckte Umsatzverluste von bis zu 25% bestehen. Bei einer anhaltenden Pandemie-Situation braucht es eine umfassende Unterstützung um die Existenz der Mutter-/Vater-Kind-Kliniken zu sichern.
Oldenburg, den 3. November 2020
Verlängerung des Rettungsschirms nach § 111d SGB V
Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,
Der Rettungsschirm für die Mutter-/Vater-Kind-Kliniken muss jetzt verlängert werden!
Der DRK Landesverband Oldenburg e.V. unterstützt den Aufruf des Müttergenesungswerks zur Rettung der Mutter-/Vater-Kind-Kliniken. Sie müssen jetzt handeln und den am 30.09.2020 ausgelaufenen Rettungsschirm verlängern.
Die Corona-Pandemie nimmt in den letzten Wochen wieder an Fahrt auf, immer mehr Menschen in Deutschland werden positiv auf das Corona-Virus getestet. Das gesellschaftliche Leben wird wieder stärker eingeschränkt.
Die aktuelle Situation trifft die Mutter-/Vater-Kind-Vorsorgekliniken besonders hart. Durch vor Ort geltende Abstands- und Hygieneauflagen sind die Kliniken seit Monaten in ihrem Betrieb stark eingeschränkt und mit drastischen Mindereinnahmen bei gleichzeitigen Mehrausgaben konfrontiert. In den beiden Vorsorgekliniken des DRK Landesverbandes Oldenburg e.V. führt das zu erheblichen Einnahmerückgängen. Unser DRK Nordsee-Kurzentrum Schillig und unsere DRK Villa Kunterbunt Wangerooge können aktuell im besten Fall 70% der Appartements belegen und müssen gleichzeitig 100% des Personals einsetzen und diverse zusätzliche Hygienemaßnahmen umsetzen.
Trotz des sehr hohen Bedarfs von Müttern und Vätern nach medizinischer Vorsorge in Folge der immensen Belastungen der vergangenen Monate, müssen unsere Kliniken mit kurzfristigen Absagen umgehen. Viele Mütter und Väter sehen sich aus unterschiedlichen Gründen gezwungen, ihre Kurmaßnahme abzusagen. Die Verunsicherung ist groß. Kurmaßnahmen werden aus Angst vor einer Ansteckung, auf Grund der unklaren, sich stetig ändernden Rahmenbedingungen oder weil Kinder keinen Schulunterricht verpassen sollen abgesagt. Der neue Lockdown verstärkt diese Tendenz noch einmal erheblich. Für Kurzfristige Absagen erhalten die Mutter-/Vater-Kind-Kliniken keine Form der Entschädigung.
Ohne den im März beschlossenen Rettungsschirm hätten viele Mutter-/Vater-Kind-Kliniken nicht überlebt. Er hat geholfen die Einnahmeausfälle zumindest teilweise zu kompensieren. Der Rettungsschirm ist jedoch zum 30.9.2020 ausgelaufen. Das systemrelevante Gesundheitsangebot der medizinischen Vorsorgekuren für Mütter und Väter ist in seinem Fortbestand unmittelbar bedroht.
Der DRK Landesverband Oldenburg fordert gemeinsam mit dem Müttergenesungswerk, dass mindestens die in § 111d Absatz 8 SGB V getroffene Regelung umgesetzt und die Frist für die Ausgleichszahlungen rückwirkend, vom 30.9.2020 um sechs Monate auf den 31.3.2021 verlängert wird.
Gleichzeitig muss schon jetzt an einer tragfähigen, ergänzenden Lösung gearbeitet werden. Der Rettungsschirm hat geholfen die Einnahmeausfälle der Mutter-/Vater-Kind-Kliniken teilweise zu kompensieren, dennoch bleiben in vielen Kliniken nicht gedeckte Umsatzverluste von bis zu 25% bestehen. Bei einer anhaltenden Pandemie-Situation braucht es eine umfassende Unterstützung um die Existenz der systemrelevanten Mutter-/Vater-Kind-Kliniken zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Gels Daniela-Florina Udrea
Präsident Landesgeschäftsführerin
DRK Landesverband Oldenburg e.V. DRK Landesverband Oldenburg e.V.