Appell zur Verlängerung des Rettungsschirms für Vorsorgekliniken bis zum 31. Dezember 2021

Bundesgesundheitsministerium möchte Rettungsschirm auflösen | Helmut Gels, der Präsident und Daniela-Florina Udrea, die Landesgeschäftsführerin des DRK Landesverbandes Oldenburg e.V. appellieren erneut und mit großem Nachdruck in einem offenen Brief an das Gesundheitsministerium und das Familienministerium, den Corona-Rettungsschirm für Vorsorgeeinrichtungen für Mütter/Väter und Kinder mit Versorgungsvertrag nach § 111d SGB V bis zum 31.12.2021 zu verlängern.

 

Oldenburg, den 3. Juni 2021

Verlängerung des Rettungsschirms bis zum 31. Dezember 2021

Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Lambrecht,

wir möchten uns mit heutigem Schreiben erneut und mit Nachdruck in Erinnerung rufen und auf die Dringlichkeit der Verlängerung des Rettungsschirms für Vorsorgeeinrichtungen für Mütter/Väter und Kinder nach § 111d SGB V hinweisen!

Als Träger der beiden Vorsorgeeinrichtungen „DRK Nordsee-Kurzentrum Schillig“ und „DRK Villa Kunterbunt Wangerooge“ wären wir von den Auswirkungen, die durch ein endgültiges Einstellen des Rettungsschirms zum 15. Juni 2021 eintreten würden, unmittelbar betroffen. Der Zeitpunkt, den Rettungsschirm zu schließen, ist noch zu früh.

Die wirtschaftliche Situation unserer Kliniken ist weiterhin angeschlagen und sehr fragil. Wie andere Kliniken aus dem Verbund des Müttergenesungswerkes auch, benötigen wir weiterhin eine Planungssicherheit für den Ausgleich der umfangreichen finanziellen Belastungen, die durch die immer noch erzwungene Minderbelegung zur Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen, und durch Mehrkosten durch höheren Personal- und Sachaufwand, entstehen. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass bei Auftreten eines Corona-Falles ganze Kurdurchgänge abgebrochen und unser Klinikbetrieb vorrübergehend geschlossen werden müsste. Die Belegung unserer Kliniken liegt derzeit pandemiebedingt immer noch bei 80-90 %. Für einen wirtschaftlichen Betrieb unserer gemeinnützigen Vorsorgeeinrichtungen ist eine Mindestbelegung von 95% erforderlich. Die Existenz unserer beiden Einrichtungen steht daher weiterhin auf dem Spiel. Darüber hinaus gibt es aktuell noch keinen Fortschritt in den Verhandlungen bezgl. der Umsetzung des GPVG.

Wir möchten erneut deutlich darauf hinweisen, dass Mutter-/Vater-Kind-Kurkliniken einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Stabilisierung von belasteten Familien leisten, und als systemrelevant einzustufen sind. Die Unterstützung und der Erhalt der Vorsorge- und Rehaeinrichtungen in Deutschland muss deshalb im Interesse der Politik liegen.

Wir bitten deshalb mit Nachdruck, dass der Rettungsschirm bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

Helmut Gels                                                    Daniela-Florina Udrea
Präsident                                                        Landesgeschäftsführerin

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